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- Ein paar Worte vorweg
- Reisevorbereitungen
- Ankuft Airport
- Check in
- An Board
- Auf hoher See
- Zurück im Hafen
- Reiseversicherung
- Motorradtouren
- Reisebedingungen
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Ein paar Worte vorweg:
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Urlaub ist immer etwas Besonderes und das ist auch gut so. Allein die Planung bringt schon eine gehörige Portion Vorfreude mit sich. In dem Du Dich konkret mit dem bevorstehenden Urlaub auseinandersetzt, nimmt der Wunsch vom Traumurlaub langsam Formen an.
Um dieses wunderschöne Gefühl nicht durch organisatorische Fragen einzuschränken, informieren wir Dich auf den folgenden Seiten darüber wie eine Tauchsafari aufgebaut ist und wie Sie abläuft.
Alle von mir hier gemachten Ausführungen resultieren aus meinen jahrelangen Erfahrung mit der Organisation und Durchführung von Tauchsafaris in Ägypten. Gerade aufgrund dieser Erfahrung bitte ich Dich zu berücksichtigen, dass es sich um hierbei um Erfahrungswerte handelt, welche im Tagesbetrieb zeitweise Verzögerungen bzw. Verspätungen unterliegen können.
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Papiere, Ausrüstung und andere formelle Dinge, die bei der
Planung Deiner Tauchsafari zu berücksichtigen sind:
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Damit Dein Urlaub ruhig und relaxed beginnen kann, musst Du bitte rechtzeitig gewisse formellen Voraussetzungen dafür schaffen. Wichtig ist darauf zu achten, dass gerade die Reisevorbereitungen rechtzeitig von Dir in Angriff genommen werden. So kann die Beschaffung einiger erforderlicher Papiere einige Zeit in Anspruch nehmen. Denk zum Beispiel mal nur daran, wie lange es dauert, bis man einen neuen Reisepass von den Zuständigen erhält.
1. Schritt: Notwendige Unterlagen für Deinen Urlaub:
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Einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens noch 6 Monaten zum Zeitpunkt der Rückreise von Deinem Urlaub aus Ägypen
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Eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung mit Ausstellungsdatum nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt der Safari
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Tauchbrevet
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Loggbuch mit mindestens 50 geloggten Tauchgängen
Kopien dieser Unterlagen müssen vier Wochen vor Reisebeginn an den Reiseveranstalter geschickt werden. Nur mit diesen Kopien können die verantwortlichen Stellen dann in Ägypten die notwendige Genehmigung für Dich, das Boot und schlussendlich die Tauchsafari ausstellen.
2. Schritt: Deine Ausrüstung
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Bitte denke daran, dass auch Deine persönliche Tauchausrüstung ein wichtiger Bestandteil einer gelungenen Tauchsafari darstellt. Hierfür haben wir Dir eine spezielle Checkliste erstellt, welche Du separat abrufen kannst.
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Benötigst Du eine Leihausrüstung, so beachte bitte, dass auf dem Boot keine Leihausrüstung zur Verfügung steht. Wir können diese aber selbstverständlich für Dich organisieren. Dies funktioniert allerdings ausschließlich nur auf Voranmeldung von mindestens einer Woche.
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Herzlich willkommen in Ägpten
und einen schönen Urlaub!
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Bei der Ankunft in Ägypten wirst Du vom ersten Augenblick an von iQ-onTour betreut. In der Ankunftshalle des Flughafens wartet unser Mitarbeiter auf Dich. Du erkennst ihn an dem Schild:
Welcome from iQ onTour
Wende Dich direkt an ihn und er wird alle Formalitäten für Dich erledigen. So hält er bereits die Visamarken für Dich bereit, begleitet Dich durch die Passabfertigung, kümmert sich um Dein Gepäck und bringt Dich aus dem Airport zum Transferbus.
Je nach gebuchter Route belaufen sich die Transferzeiten mit dem Bus:
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An Flughafen Hurghada zum Liegeplatz in Hurghada ca. 15 Minuten
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Ab Flughafen Hurghada nach Marsa Alam ca. 3 Stunden
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Ab Flughafen Marsa Alam nach Marsa Galib ca. 15 Minuten
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Ab Flughafen Marsa Alam nach Marsa Alam ca. 1 Stunde
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Check-In
Welcome on Board
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Das Boot und Deine Kabine ist am Anreisetag ab 18 Uhr für Dich bereit zum Einchecken. Unsere Crew wird Dich mit einem Cocktail an Bord begrüßen. Dann hast Zeit, Dich mit dem Boot vertraut zu machen und gegen 20 Uhr startet mit dem Welcome Buffet im Salon die kulinarische Reise für Dich und die anderen Gäste. Lass Dich überraschen was sich unser „Chief“ alles einfallen lässt.
Fragst Du Dich jetzt, was Du machst, wenn Du zu früheren Tageszeiten anreist? Keine Sorge, wir lassen Dich nicht bis 18 Uhr vor dem Boot stehen. Einer unserer Mitarbeiter wird sich ab Deiner Ankunft am Airport um Dich und Dein Gepäck kümmern. Wir garantieren Dir einen guten ersten Urlaubstag, egal ob am Strand oder in einem netten Lokal.
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An Bord
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Mit dem Betreten des Bootes bist Du zu Hause. Es bleibt Dir ausreichend Zeit um Dich in Deiner Kabine einzurichten. Handtuch und Bademantel liegen in der Kabine für Dich bereit. Es wird auch genügend Zeit bleiben um Deine Tauchausrüstung auf dem Tauchdeck zu organisieren. Du hast dort Deinen festen Platz und Deine persönliche Box. Auch der Kleiderbügel für Deinen Tauchanzug ist da.
Tipps und Tricks um alles perfekt zu platzieren, sind keine Geheimnisse. Unser Guide und die Crew helfen Dir gerne und stehen für jede Frage mit Rat und Tat zur Verfügung. Große Gepäckstücke, welche Du nicht in Deiner Kabine haben willst, übergibst Du einfach auf dem Tauchdeck einem unserer Crewmitglieder. Er wird diese für Dich über die Woche an einem sicheren Platz aufbewahren.
Eine Gemeinschaft hat ihre Stärke in der Zusammengehörigkeit. Damit alle wissen wie sich an Bord alles verhält, erhältst Du eine Infomappe. Hierin kannst Du Dich über Bootsregeln, den Tauchbetrieb und die Sicherheitsbestimmungen an Bord informieren. Natürlich wird das vom Guide mit Dir in einem sehr ausführlichen Bootsbriefing im Anschluss an das Welcome Buffet persönlich besprochen. Wir wollen, dass Du Dich zu Hause fühlst und vom ersten Augenblick an informiert bist, wie es bei uns zu Hause abläuft. Natürlich schließt dieses Briefing auch die genaue Erklärung des Ablaufes unseres Tauchprogrammes und der Organisation der Tauchaktivitäten ein.
Der weitere Abend unter dem endlosen Sternenzelt wird das Seinige dazu tun, damit Du Dich zu Hause fühlst. Am nächsten Morgen geht es dann los - hinaus zu den unzähligen Riffen und fantastischen Tauchplätzen. Wenn es auch nur irgendwie möglich ist, werden wir längere Strecken bei Nacht zurücklegen. Denn uns ist bewusst, dass Du wegen den Taucherlebnissen bei uns bist und diese auch nach Wunsch und Laune ausnützen willst.
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Auf hoher See
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Am ersten Tag der Safari steht natürlich ein Check-Tauchgang an. Dies machen wir nicht weil wir Dein taucherisches Können in Frage stellen. Denn um eine Safari wirklich taucherisch nutzen zu können, sollten schon 50 Tauchgänge an Erfahrung mitgebracht werden. Der Check-Tauchgang dient überwiegend dazu, Dich an die neue Umgebung zu gewöhnen und anzupassen. Auch die Bestimmung der richtigen und nötigen Menge an Blei, sowie ein Funktionstest der mitgebrachten Ausrüstung soll Dir Sicherheit geben und den Spaß am Tauchen erweitern.
Sicherheit ist uns allen sehr wichtig und wir gehen davon aus: Dir selbstverständlich auch. Somit versteht sich von allein, dass wir ausschließlich in Buddy-Teams tauchen. Diese werden vor jedem Tauchgang zusammengestellt. Hierbei berücksichtigen wir natürlich Wünsche aber auch Neigungen wie z. B. Fotografieren. Solltest Du unseren Guide möglichst nahe an Deiner Seite wissen wollen, dann geht das ganz klar in Ordnung. Wichtig ist, dass Du Dich wohl fühlst und Deine Sicherheit gewährleistet ist. Übrigens! Jedem sollte klar sein, dass jeder Taucher im offenen Meer eine eigene aufblasbare Sicherheitsboje mit einer Leine von mindestens 5 Metern Länge mit sich führt.
Aus diesem Grund setzen wir auch grundsätzlich die Schlauchboote bei jedem Tauchgang als „Sicherungsbegleiter“ ein. Diese verwenden wir auch bei Strömungstauchgängen und an interessanten Tauchplätzen wo das Schiff nicht ankern kann. Das macht alles viel einfacher für Dich und vermeidet Anstrengungen an der Oberfläche. Aber auch hierüber wird der Guide Dich ausführlich briefen und die einfachste Handhabung erklären.
Wir legen größten Wert darauf, dass weder vor, während oder nach den Tauchgängen jeglicher Stress erst gar nicht aufkommt. Jeder hat die Möglichkeit sich rechtzeitig vorzubereiten, damit er total relaxed in die Unterwasserwelt eintauchen und diese genießen kann.
Am ersten Tag gibt es dann noch einen Nachmittagstauchgang und wer will und die erforderliche Erfahrung und Ausbildung mitbringt einen Nachttauchgang. Dies setzt jedoch voraus, dass jeder Taucher während des Nachttauchganges eine persönliche und von der Kapazität ausreichende Lampe sowie eine kleine Notlampe mit sich führt. Wer über keine eigene Lampe verfügt, kann diese für die Safari leihen. Allerdings müssen wir davon rechtzeitig vor der Anreise informiert werden.
An den weiteren Tagen kommt zum täglichen Tauchprogramm der Early-Morning-Dive dazu. Dies bedeutet frühes Aufstehen und eine Entscheidung am Vorabend beim abendlichen Briefing für den kommenden Tag. Early bedeutet vor dem Frühstück. Aber keine Sorge. Jeder bekommt seinen Tee oder Kaffee mit dem entsprechenden Snack. Denn mit leerem Magen gehen wir nicht Tauchen.
Somit besteht die Möglichkeit während der Woche täglich vier Tauchgänge zu machen. Aus gesundheitlichen Gründen (24 Stunden Flugregel) gibt es am letzten Tag der Tauchsafari nur maximal zwei Tauchgänge. Das muß bestimmt nicht weiter kommentiert werden, da Dein Tauchlehrer bestimmt die Flugregeln ausgiebig mit Dir besprochen hat.
Das Tauchen steht im Vordergrund. Und somit wird bei dem täglichen Briefing am Abend immer von Guide festgelegt und mit Euch besprochen wie der kommende Tag abläuft und welche Möglichkeiten er anbieten wird. Die Tauchgänge an den einzelnen Riffen und die dazwischen liegenden Fahrzeiten bestimmen die Essens- und Ruhezeiten. Sicherlich will keiner auf einen Tauchgang wegen einer starren Essenszeit verzichten. Es muss ja keiner Hungern, denn Snacks stehen immer zur Verfügung. Und ob das Mittagessen jetzt auf 12 Uhr oder auf 13.30 Uhr angesetzt wird, ist Dir ja schon ab dem Vorabend bekannt.
Dreimal täglich servieren wir Dir ein umfangreiches Menü in Buffetform. Das Frühstück besteht in der Regel aus Fladenbrot, Toast, Pfannkuchen, Marmelade, Honig, Käse, Aufschnitt, Eiern in verschiedenen Variationen, Joghurt, Nescafe, Tee und Fruchtsäften.
Zu den Hauptsmahlzeiten servieren wir meistens Hähnchen, Rindfleisch oder Fisch. Dazu offerieren wir Reis, Nudeln, Kartoffeln und verschieden Salate und Gemüse. Zum Abendessen steht zusätzlich eine Suppe als Vorspeise auf dem Menüplan. Auch auf einen Nachtisch muss niemand verzichten.
Nachmittags gibt es natürlich auch zur „Teatime“ etwas Süßes.
Somit wird die Woche mit uns aus Tauchen, Essen und Relaxen bestehen. Und das ist auch gut so, denn wir wollen, dass Du Dich bei uns nicht nur zu Hause sondern auch rundherum wohl fühlst.
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Wieder im Hafen
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Den letzten Abend der Safari liegt das Boot im Hafen. Dort laufen wir nachmittags ein und Du kannst Deine Ausrüstung trocknen. Abends sitzt dann in den meisten Fällen alles zusammen und feiert noch ein bisschen die Woche - aber auch den Abschied. Die sogenannte letzte Nacht ist immer etwas Besonderes. Da sich während der Woche Taucher und Crew mit Sicherheit angefreundet haben, ist auch das ein Abschied von Freunden.
Aber Freunde sehen sich wieder. Und das hoffen wir von iQ-onTour ganz fest und wir freuen uns auch schon sehr darauf. Und nicht vergessen, trage Deine ERLEBNISSE in unser Gästebuch ein.
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There are no translations available. Reiseversicherung
Eine Reiseversicherung sollte zu jedem Urlaub gehören, daher bieten wir Euch direkt über unsere Intenetseite, die Möglichkeit einer Onlinebuchung an. Bitte klickt auf folgenden Link. Das Benutzerfreundliche Menü der Europäischen Versicherung leitet.
Reiseversicherung Online
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Allgemeine Informationen
Von welchem Endurofahrer ist es nicht der Traum eine Reise auf einen anderen Kontinent zu machen, ferne Länder sehen und fremde Kulturen erleben. Unsere Antwort für diesen Traum ist Nordafrika. Doch was erwartet den Fahrer dort? Sicherlich sind die Eigenheiten fremder Religionen nachzulesen und die meistens aufdringlichen Händler in den Basaren sind eventuell von einem Pauschalurlaub mit Strand und Meer bekannt. Aber so groß der Reiz von einer solchen Reise mit dem Motorrad auch sein mag, etwas Nervenktizel ist schon bei dem Gedanken an einen solchen Motorradurlaub mit dabei. Wenn die Wüste per Bike das Ziel Ihrer Träume ist, gehen wir davon aus, dass Ihnen das ägyptische Territorium der Lybischen Wüste nicht völlig unbekannt ist. Trotzdem oder gerade deshalb geben wir Ihnen gerne noch genauere Informationen für die richtige Vorbereitung und Umsetzung Ihres Traumurlaubes. Wir nehmen Sie gerne mit in das Abenteuer Wüste und Bike.
Die Lybische Wüste Ägyptens Westwüste, die sich unter dem Namen "Lybische Wüste" bis in den Nordwestsudans erstreckt und zu den trockensten und leblosesten Teilen der Sahara zählt, ist so gut wie menschenleer. Vereinfacht kann man die Libysche Wüste, die im Prinzip eine ca. 300 m hoch gelegene, nach Norden abfallende Kalk- und Sandsteinfläche ist, in deutlich unterscheidbare Gebiete unterteilen. Die ägyptische Sahara, grenzt den gesamten Bereich westlich des Nils ein. Berge und Täler existieren jedoch größtenteils nicht mehr. Nur kahle Plateaus, Sandmeere, grenzenloses Flachland unermessliche Sanddünen und hohle Landsenkungen. Die Oasen Siwa, Bahariya, Farafra, Dachla und Charga sind je nach Route die Fixpunkte unserer off Road Expeditionen. Wo immer und wann immer wir uns in der freien Wüste befinden, kalkulieren wir die Distanz von unserem Standpunkt zur nächsten Oase. Auf diese Wüste mit Motorrad off Road Touren haben wir uns spezialisiert. Wüstenliebhaber und off Road Biker bieten wir die Möglichkeit diese beeindruckende Landschaft von unendlicher Weite, Ruhe und Faszination zu erleben.
Behörden und Genehmigungen Für alle Touren in Ägypen sind von den staatlichen Behörden Genehmigungen vorgeschrieben und einzuholen. Das erledigen wir für Sie bereits im Vorfeld einer Tour. Aus diesem Grund benötigen wir von den jeweiligen Teilnehmern bereits vier Wochen vor Reisebeginn die Namen und Passnummern in Form einer guten Passkopie. Auch während der Reise werden wir immer wieder auf Kontrollposten treffen, die unsere Durchfahrt festhalten und die Genehmigungen überprüfen. Das dient aber alles einzig Ihrer Sicherheit und darf nicht als Schikane gesehen werden.
Unsere Motorräder
Überwiegend benutzen wir Honda XR 650. Beide Modelle R & L, wobei „R" für Power (mit fast 60 PS Leistung und Wasserkühlung) und „L" für Leicht (mit Elektrostarter und 48 PS sowie niedrige Sitzbank) steht. Auf Wunsch können wir auch die KTM-Modelle 640 LC4 zur Verfügung stellen.
Begleitfahrzeuge: Als Begleitfahrzeuge und fuer Passagiere, die die Tour im Auto miterleben wollen, setzen wir überwiegend TOYOTA Landcruisers ein. Sicherheit
Der Guide auf dem Motorrad verfügt über ein GPS und auch in jedem Jeep steht ein weiteres GPS zur Verfügung. Das Mitführen eines Satellitentelefones ist für uns ein absolute Muß auf allen unseren auf Wüstentouren. Natürlich ist jede Gruppe auf jeder Tour mit einer kompletten medizinischen Notfallausrüstung ausgestattet. Auch die Absprache und Anmeldung unserer Touren bei den Rettungsorganisationen auf dem Land- und Luftweg gibt jedem Teilnehmer zusätzliche Sicherheit. Dass die Touren von erfahrenen Biker-Guides geführt werden, versteht sich von selbst. Darüber hinaus stehen uns in den Begleitfahrzeugen einheimische Beduinenführer zur Verfügung, deren ganzes Leben von Wüste und Natur nicht zur trennen ist.
Unterkunft und Übernachtungen
Unterkunft ist immer in 5 bzw.4 Stern Hotels,oder natürlich in den vorzufindenden Oasenhotels. In einigen Oasen gibts schöne 3 und 4 Sternhotels,in der Mehrheit jedoch einfache Hotels.
In den Hotels ist die Unterkunft auf Halbpensionsbasis. Mittagessen wird in landestypischen Restaurants sein (inklusive!).
Camping (Zeltlager)
Wir benutzen überwiegend 2 Personen Iglu-Zelte. Schlafsäcke stellen wir gerne zur Verfügung, empfehlen jedoch einen eigenen Schlafsack mitzubringen.
Camping WC: die grosse Wüste!
Speisen & Getränke
Bei den Campingetappen gibt es 3 Mahlzeiten incl. Mineralwasser und Getränke sowie Tee und Kaffee. Hierbei besteht das Frühstück meisten aus verschiedenen Sorten Brot, Marmelade, und Käse. Auch Eier, Joghurt und Müsli oder Cereal sowie Obst steht zur Verfügung. Als Getränke führen wir generell Mineralwasser, Säfte, Tee und Kaffee mit. Auch Cola und weitere Softrinks stehen zur Verfügung. Zum Mittagessen gibt es verschiedene Sorten Brot, Nudeln, Bohnen ,Wurst oder Tunfisch mit Gemüse, Salat und Obst. Zum Abendessen werden im Camp von unseren Koch warme Gerichte frisch zubereitet. Suppe, Reis oder Nudeln, Gemüse, Huhn oder Fleisch, Salate und Obst finden sich auf unserem Wüstenspeißeplan.
In unseren Jeeps als Begleit- und Servicefahrzeugen nehmen wir genügend Mineralwasserflaschen mit. Dass es auch gekühlte Getränke in der heißen Wüste gibt, dafür sorgen die in den Jeeps installierten Kühltruhen. Natürlich können wir in jeder Oase wieder auffüllen. Cola und Pepsi gibt es in Dosen. Bier nehmen wir im Kühlschrank mit und ist natürlich auch in den meisten Oasen in Hotels zu kaufen.
Körperpflege
Für die tägliche Dusche und "Zähneputzen" auf den Wüstenetappen führen wir Wasser in großen Tanks auf den Jeeps mit. Natürlich muß mit Wasser in der Wüste auf unseren Touren grundsätzlich sehr sparsam umgeganen werden. Dabei kann es auf langen Touren durchaus mal passieren, daß auf die tägliche Dusche verzichtet werden muß. Natürlich stellt dies nur die Ausnahmesituation bei sehr langen Wüstenetappen dar. Normalerweise reicht es für eine Dusche immer.
Kleidung
Für eine Biketour durch die Wüste empfiehlt sich einzig und allein Baumwolle. Je nach Dauer und Länge Tour sind wirklich ausreichend viele T-shirts und Unterwäsche aus Baumwolle mitzuführen. Einen gewisse Reserve sollte hierbei durchaus bei der Gepäckplanung mit einkalkuliert werden.
Ein absolutes Muß ist eine windfeste Jacke, da es in der Wüste auch durchaus kalt werden kann. Wir empfehlen weiterhin das Zwiebelsystem" bei der Wahl der Kleidung anzuwenden. Besser mehrere dünne Kleidungsstücke übereinander anziehen als ein dickes Kleidungsstück.
Sicherheit
Off Road an sich und im Besonderen in der Wüste bringt natürlich auch Gefahren mit sich und stellt an die Teilnehmer besondere Anforderungen. Diese Gegebenheiten müssen wir akzeptieren und uns mit den möglichen Gefahren auseinandersetzen und vertraut machen. Gefahren versuchen wir erst gar nicht aufkommen lassen. So machen wir Ihre Reise zu einem abenteuerlichen Erlebnis ohne großes Risiko. Hierbei ist aber die Unterstützung der Teilnehmer angesagt. Ihre persönliche Ausrüstung muss auf das „Einsatzgebiet Wüste“ abgestimmt sein und den allgemeinen Sicherheitsnormen entsprechen. Unverzichtbar sind für jeden Teilnehmer
- Endurohelm (bietet gegenüber einem herkömmlichen Motorradhelm große Vorteile)
- Motorradbrille (möglichst mit getönten Gläsern wegen der starken Sonneneinstrahlung)
- Moto-Cross Stiefel (bieten gegenüber normalen Motorradstiefeln auf Grund des Geländes große Vorteile)
- Motorradhandschuhe (Moto Cross Handschuhe sind zu empfehlen)
- Schutzbekleidung mit Protektoren
- Knie- und Ellbogenprotektoren
- Schulter- Brust- und Rückenprotektoren
- Trinkrucksack
Alle unsere Touren werden von mindestens einem Fahrzeug ständig begleitet. Dieses Fahrzeug übernimmt auch den Transport von Lebensmitteln, Wasser, Getränke, Erste Hilfe Notfallmaterial, Zelt-/Campausrüstung und Ersatzteilen. Auch das Gepäck der Teilnehmer ist in diesen Fahrzeugen verstaut.
Fahren in der Wüste
Fahren in Sichtweite ist der Maßstab für eine gelungene Tour. Obwohl wir uns immer in ein bis zwei kleinen Gruppen aufteilen werden, ist das Fahren hintereinander mit geringem Abstand nicht sinnvoll. Die staubigen Strecken und die daraus resultierenden Sichtbeeinträchtigungen umgehen wir dadurch, dass wir seitlich versetzt zueinander fahren. Der Maßstab für den Abstand bildet immer die Sichtweite. Aufgabe eines jeden Teilnehmers ist es sich zu vergewissern, dass der hinter ihm fahrende Teilnehmer noch folgt. Ist dieser außer Sichtweite, ist das einzig richtige Verhalten anzuhalten und zu warten. Hierdurch erkennt der vorausfahrende Guide die Situation und wartet bis sich die komplette Gruppe wieder gesammelt hat. Diese Fahrdisziplin setzt vor allem an den letzten Fahrer der Gruppe eine besondere Verantwortung und dieser darf auf keinen Fall überholen. Aus diesem Grund wird die Position des letzten Fahrers auch immer wieder innerhalb der Gruppe abgewechselt. Freies Fahren ist generell möglich wenn das angesteuerte Ziel in der Landschaft deutlich zu erkennen ist. Grundsätzlich müssen Stopps zum Fotografieren oder anderen Bedürfnissen dem Guide angezeigt werden. Neben diesen Stopps wird der Guide auch von sich aus immer wieder anhalten damit sich die Gruppe sammeln kann. Tourenbeschreibung Schwierigkeitsgrad Skala 1 bis 5
Respekt vor der Natur
Jedem von uns ist klar, dass die Wüste ein ausgeklügeltes und empfindliches Ökosystem ist. Die wenigen Pflanzen, die in der Lage sind in der Wüste zu überleben, kämpfen hart genug dafür. Bitte achten Sie sorgfältig auf sie und umfahren diese großflächig. Immer wieder besteht die Möglichkeit, dass wir an archäologischen Grabungsstätten vorbei kommen. Die monatelange Arbeit der Archäologen kann durch einen unvorsichtigen Motorradfahrer innerhalb einer Sekunde zerstört werden. Bitte achten Sie genau auf das Verhalten und die Anweisung unserer Guides. Immer wenn wir gegen Abend in die Nähe der Oasen kommen, sind wir angehalten auf der Strasse oder den Feldwegen zu fahren. Land um die Oasen – wenn auch zur Reisezeit offensichtlich nichts angebaut ist - wird landwirtschaftlich genutzt und hat einen Besitzer. Dies wird von uns respektiert und wir hoffen auch auf Ihr Verständnis. Unsere Camps beeinträchtigen die Natur und das Ökosystem nicht. Wir führen Abfallsäcke mit und achten sehr darauf, dass kein Teilnehmer Abfall wegwirft oder liegen lässt. Toilettenpapier wird am besten verbrannt oder mindestens vergraben und mit Steinen bedeckt. Für die nächtlichen Lagerfeuer dürfen ausschließlich nur wirklich abgestorbene Äste verwendet werden. Die Brunnen und die Wasserlöcher sind die Schatzkammern der Wüste. Seife, Rasierschaum, Sonnencreme oder Motoröl von den Händen gehören da nicht rein. Das Wasser entnehmen wir mit einem Behältnis und wir waschen uns abseits.
Zum Ablauf
Am Airport von Kairo werden Sie bei Ihrer Ankunft von unserem iQ-onTour Incoming persönlich erwartet und abgeholt. Sie erkennen unseren Mann ganz einfach durch die Tafel mit dem Logo von iQ onTour. Wie schon in den Routenbeschreibungen festgehalten ist je nach Ihrer Ankunftszeit ein Sightseeing durch Kairo möglich. So geht es entweder zunächst auf Tour durch Cairo oder bei später Ankunftszeit direkt zum Hotel. Hier setzen wir uns zunächst mal alle zusammen und sprechen die wichtigsten Punkte durch. Auch die Unterzeichnung der erforderlichen Mietverträge für die Motorräder wird hierbei erledigt. Es wird noch genügend Zeit vor oder nach dem Abendessen bleiben um sich näher kennenzulernen und Tipps von den Guides zu erhalten.
Off – Road ist bei unseren Touren ganz klar angesagt. Wir möchten Ihnen jedoch unter keinen Umständen die bedeutenden kulturellen Sehenswürdigkeiten vorenthalten. Diese befinden sich in oder in der Umgebung der Oasen. Unsere Touren sind so zusammengestellt, dass die Übernachtungen in einem Hotel oder im Wüstencamp erfolgen. Sämtliche Oasenhotels sind einfach gehalten, die Zimmer verfügen über Duschen und WC.
Die Wüstencamps sind von uns organisiert. Zelt, Schlafmatte und Schlafsack stehen jedem Teilnehmer zur Verfügung. Gerne kann der Teilnehmer auch seinen eigenen Schlafsack mitbringen.
Einen besonderen Tipp aber gleich noch an dieser Stelle. Nirgendwo auf dieser Welt werden sie die Milchstrasse und die Sterne intensiver erleben als unter freiem Himmel mitten in dieser Wüste. Dieser Sternenhimmel wird mit absoluter Sicherheit ein in Ihrem Leben unvergessliches Erlebnis bleiben.
Auch das Leben im Wüstencamp erfordert besondere Vorsichts- und Verhaltensregeln. Dazu gehört auch der Respekt vor Tieren wie z. B. dem Skorpion. Darum niemals – auch außerhalb des Camps – Steine anfassen oder aufheben. Grundsätzlich zuerst den Stein mit dem Stiefel zu Seite schieben um zu sehen was sich darunter aufhält. Jeden Morgen ist es auch ein absolutes Muss die Kleidung und die Stiefel vor dem Anziehen zunächst kräftig auszuschütteln. Keine Sorge, unsere erfahrenen Guides machen Sie mit dem Outdoor-Leben in der Wüste bestens vertraut.
Letzte Station vor dem Rückflug ist bei Tourende immer Cairo. Alle Transfers, auch der zum Airport, werden natürlich von uns organisiert und betreut.
Reisegepäck
Wer die Wahl hat, hat die Qual. Bitte denken Sie bei der Zusammenstellung Ihres Reisegepäckes daran, dass im Begleit- und Transportfahrzeug der Platz begrenzt ist. Es versteht sich von selbst, dass ausschließlich Rucksäcke und flexible Reisetaschen mitgenommen werden können. Was aber immer wieder vergessen wird, ist die Badehose für die Wüste. Es besteht generell immer wieder die Möglichkeit an einem natürlichen oder künstlichen Wasserbecken vorbei zu kommen. Der Halt wird hier natürlich zu einem Bad genutzt. Im Winter(Dezember/Januar/Februar) müssen Sie unbedingt warme und winddichte Kleidung einpacken. Zu dieser Jahreszeit sind die Abende und Nächte sehr kalt und in sämtlichen Hotels gibt es keine Heizung.
Zusatzkosten
Wie aus der Tourenausschreibung ersichtlich, ist Vollpension inclusiv. Auch das Benzin für Ihr Motorrad ist bereits im Reisepreis enthalten. Lediglich die Getränke in den Hotels und generell die alkoholischen Getränke – falls erhältlich – müssen von Ihnen bezahlt werden. Auch Andenken und Geschenke gehen auf Ihre Kasse. Grundsätzlich ist der Kurs für ägyptische Pfund hier in Ägypten wesentlich besser als bei Ihnen zu Hause. Darum empfehlen wir Ihnen erst nach Ihrer Ankunft in Ägypten zu tauschen.
Begleitpersonen ohne Bike
Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Erlebnisse mit jemanden zu Teilen, der nicht mit dem Motorrad fahren will oder kann. Hierzu stellen wir einen Platz im Begleitfahrzeug zur Verfügung, so dass die komplette Tour mitgefahren werden kann. Sollten Sie daran interessiert sein wenden Sie sich bitte an uns. Gerne erstellen wir Ihnen entsprechend ihrer Anfrage ein Angebot.
Versicherungsschutz
Ein Schutzbrief, wie er z. B. vom ADAC oder verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten wird, ist für die Teilnehmer mehr als zu empfehlen. Zu beachten ist hierbei, dass Ägypten ein Mittelmeeranrainerstaat ist und diese Schutzbriefe in Europa und Mittelmeeranrainerstaaten gültig sind! Die Motorräder sind durch die obligatorische ägyptische Versicherung abgedeckt. Eine Ergänzung dieses Versicherungsschutzes durch eine auf die Reisezeit beschränkte Kasko-Versicherung ist aus lokalen versicherungstechnischen Gründen leider nicht möglich. Bitte sichern sie sich bei Ihrer Krankenkasse ab ob diese auch in Ägypten im Falle von Unfall oder Krankheit für die Kosten aufkommt. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Auslandreisekrankenversicherung und bieten die Unterlagen hierzu auch mit den Reiseunterlagen an.
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1. Abschluß des Reisevertrages Der Reisende, nachfolgend „RS" genannt, bietet mit seiner Anmeldung IQ-onTour, Robert Schropp, Schulstr. 26, 87754 Kammlach, Telefon +49-(0)8261/22029051, im folgenden Reiseveranstalter „RV" genannt, den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Willenserklärung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder in einer anderen geeigneten Form abgegeben werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtungen einsteht.
2. Vertraglich vereinbarte Reiseleistung Der Umfang der vereinbarten Leistung ergibt sich aus der „VRB" in Verbindung mit den Angaben einer Leistungsbeschreibung oder von Prospektmaterial und evtl. Zusätzen. Nebenabsprachen, die den Umfang dieser Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch den „RV". Gebühren für Visa oder andere behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse sind grundsätzlich im Reisepreis nicht enthalten, es sei denn, sie sind in der „VRB" ausdrücklich aufgeführt.
3. Zahlungsbedingungen Mit Vertragsabschluß erhält der „RS" einen Sicherungsschein. Mit Übergabe des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig. Die Zahlung muß bis spätestens 14 Tage nach Übergabe des Sicherungsscheines erfolgt sein. Die Restzahlungen werden entsprechend der Aufschlüsselung in der „VRB" fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziff. 6 Abs. 3 und 4 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die Begleichung der Restzahlung kann vom „RV" durch Einzug im Lastschriftverfahren verlangt werden. Reiseunterlagen werden auf Gefahr des „RS" mit normaler Post versandt. Ist der Reisepreis nicht in den genannten Fristen (Anzahlung oder Restzahlung) beim „RV" eingegangen, wird er von seiner Leistungspflicht befreit, soweit ihn kein Verschulden trifft (Lastschriftverfahren). Gleichzeitig kann er vom „RS" die unter Punkt 5 genannten Stornogebühren verlangen, soweit dem Kunden kein Recht zur Zahlungsverweigerung zustand. Alle Zahlungen sind für den „RV" kostenfrei auf das in der „VRB" genannte Konto zu leisten. Andere Zahlungsarten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den „RV" und Kostenübernahme durch den „RS".
4. Änderung von Leistungen und Preisen A) Der „RV" kann bei einzelnen Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages nach dessen Abschluß abweichen, sofern es notwendig ist, vom „RV" nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurde und der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht erheblich beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere auch für den Austausch von Booten bei einer Tauchkreuzfahrt, der keinen Reisemangel darstellt und nicht zu Rücktritt oder Umbuchung berechtigt. Aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder Umleitungen auf andere Flughäfen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Solche Änderungen liegen außerhalb des Einflußbereiches des „RV" und stellen keinen Reisemangel dar. Der „RV" ist verpflichtet, den „RS" über notwendige Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird er dem „RS" eine kostenlose Umbuchung oder Rücktritt anbieten, soweit die Änderung dem „RS" nicht zumutbar ist. Ein Umbuchungsangebot setzt voraus, da der „RV" eine gleichwertige Reise ohne Mehrpreis aus seinem eigenen Programm anbieten kann und Plätze frei sind. Vor dem rechtsverbindlichen Abschluß des Reisevertrages behält es sich der „RV" ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen von Katalog- oder Prospektangaben abweichen. Hierüber wird der „RS" selbstverständlich vom „RV" informiert.
B) Nach Abschluß des Reisevertrages kann der Reisepreis erhöht werden, wenn diese Erhöhung in einer Änderung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen- oder Flughafengebühren) oder einer für die gebuchte Reise maßgeblichen Wechselkurse begründet liegt und wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Die Änderung erfolgt in dem Umfang, wie sich die Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auswirkt. Eine solche Erhöhung wird dem „RS" unverzüglich, spätestens jedoch 27 Tage vor Reiseantritt, mitgeteilt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Die Erhöhung ist nur im Rahmen des Kostenfaktors möglich und dem „RS" einzeln aufzuschlüsseln. Bei einer zulässigen Preiserhöhung von mehr als 5 % kann der „RS" nach Erhalt der Erhöhung gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten oder die Umbuchung auf eine mindestens gleichwertige Reise verlangen. Ziffer 4 A vorletzter Satz gilt entsprechend. Der „RS" hat den Rücktritts- oder Umbuchungswunsch unverzüglich (i.d.R. 1-2 Tage) nach Zugang der Änderung dem „RV" gegenüber schriftlich geltend zu machen.
5. Reiserücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen A) Der „RS" kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Für die Rücktrittserklärung wird Schriftform empfohlen.T ritt der „RS" vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der „RV" wahlweise pauschalisierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen oder im Einzelfall die Kosten durch eine konkrete Berechnung darlegen und einfordern. Wählt der „RV" die pauschalisierte Entschädigung, bleibt es dem „RS" unbenommen, dem „RV" einen geringeren als dem mit den Rücktrittskosten geltend gemachten Schaden nachzuweisen. Die pauschalierten Rücktrittskosten, die die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt, betragen pro angemeldeten Teilnehmer: bis zum 30. Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises ab dem 29. Tag bis dem 15. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises.
B) Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (z.B. Doppelzimmer, Appartement, Ferienwohnung, Doppelkabine etc.) und tritt einer der für diese Unterkunft mit angemeldeten Teilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die restlichen Teilnehmer nach der neuen Belegungszahl. Eine Erhöhung für den Einzelnen ist hier möglich und berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Umbuchung.
C) Für Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften gelten besondere Stornosätze. I.d.R. werden, je nach Fluggesellschaft, Gebühren von mindestens € 153,- pro Stornierung fällig. Für die Einbuchung einer Ersatzperson werden i.d.R. ebenfalls z.T. überdurchschnittlich hohe Gebühren erhoben. Ansonsten gelten die Allgemeinen Stornosätze.
D) Umbuchungswünsche des „RS" hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel oder Abflughafen werden bis einschließlich dem 31. Tag vor Reiseantritt gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 39,- vorgenommen, sofern sie für den „RV" realisierbar sind. Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt können Umbuchungswünsche des „RS" nur als Rücktritt mit gleichzeitiger Neuanmeldung zu den unter Punkt 5 A vereinbarten Bedingungen vorgenommen werden. Ausnahmen bei völlig unbedeutenden Wünschen sind im Einzelfall evtl. noch möglich. Grundsätzlich kann sich der „RS" bis zum Reisebeginn bei der Erfüllung des Reisevertrages von einem Dritten ersetzen lassen. Voraussetzung hierfür ist, daß eine reibungslose technisch-organisatorische Abwicklung noch möglich ist. I.d.R. werden hierfür jedoch mindestens 3 Arbeitstage benötigt. Hierdurch entstehende Mehrkosten, i.d.R. pauschal € 49,- gehen zu Lasten des „RS". Der „RV" kann dem Wechsel in der Person des „RS" widersprechen, wenn der Dritte den Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche oder behördliche Auflagen entgegenstehen bzw. die erforderlichen Unterlagen der Ersatzperson dem „RV" nicht mehr rechtzeitig vorgelegt werden können. Dem „RS" obliegt die Abklärung, ob die Ersatzperson reibungslos in den Vertrag eintreten kann. Gem. § 651 b BGB steht der ursprüngliche Vertragspartner neben der Ersatzperson für alle Kosten, einschließlich des gesamten Reisepreises bis zur endgültigen Vertragsabwicklung ein. Dem „RS" wird der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen.
6. Rücktritt, Änderung oder Kündigung durch den Reiseveranstalter Der „RV" kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen: Fristlos: Wenn der „RS" trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Beeinträchtigung anderer Gäste oder des Personals von Leistungsträgern, gerechtfertigt ist. Eine Abmahnung ist in besonders schweren Fällen nicht erforderlich. Kündigt in einem solchen Fall der „RV", behält er den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der „RV" von seinen Verpflichtungen zurücktreten. Er wird den „RS" unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise mittels einer Rücktrittserklärung von der Absage in Kenntnis setzen. Der „RS" erhält den bezahlten Reisepreis in vollem Umfang zurück. Andere Fristen: Dem „RV" bleibt es unbenommen, in Einzelfällen andere als die genannten Rücktrittsfristen einzusetzen. Diese sind dem „RS" in der „VRB" bekanntzugeben.
7. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höheren Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der „RV" als auch der „RS" den Vertrag kündigen (§651j BGB). Wird der Vertrag gekündigt, so kann der „RV" für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise bzw. des Vertragsverhältnisses noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der „RV" verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den „RS" zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung sind von den Parteien zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem „RS" zur Last.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der „RS" einzelne Leistungen infolge einer aus objektiven Gründen zwingend erforderlichen, vorzeitigen Rückreise oder aus sonstigen, zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der „RV" um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und diese mit dem „RS" unter Berücksichtigung einer Kostenpauschale (20 % des Erstattungsbetrages, mindestens € 26,-) abrechnen. Eine Erstattung findet nicht statt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Nicht in Anspruch genommene Tauchleistungen können grundsätzlich nicht rückerstattet werden und sind im vollen Buchungsumfang zu bezahlen.
9. Haftung des Reiseveranstalters Der „RV" haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
* die gewissenhafte Reisevorbereitung * die richtige Reisebeschreibung * die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger * die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
Der „RV" haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem „RS" hierfür ein Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der „RV" insoweit Fremdleistungen und haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die dem „RS" auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10.Haftungsbeschränkung A) Die vertragliche Haftung des „RV" ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des „RS" weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der „RV" für einen dem „RS" entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der „RV" haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, etc.) Ein Schadenersatzanspruch gegen den „RV" ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Satzungen, AGB oder AVB, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
B) Kommt dem „RV" die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbahrung (nur für Flüge nach den USA und Kanada). Dieses Abkommen beschränkt i. d. R. die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für die Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern der „RV" in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
C) Kommt dem „RV" bei Schiffsreisen die Stellung eines Befördernden zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes. Dem „RS" wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse grundsätzlich der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
D) Trotz besonders sorgfältiger Auswahl und laufender Überwachung kann für technische Vollkommenheit, Sicherheitsausstattung und Zubehör sowie feste Routenwahl und Serviceleistungen an Bord eines Tauchbootes keine Haftung übernommen werden, da landestypische Eigenheiten und Mentalitäten hierfür mit ausschlaggebend sind.
11. Gewährleistungen A) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der „RS" Abhilfe verlangen. Der „RV" kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe ist auch durch Erbringen einer gleichwertigen Ersatzleistung möglich.
B) Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der „RS" eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist im Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der „RS es schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen. Aus Beweissicherungsgründen sollte dies schriftlich, ggf. unter Friststellung, erfolgen.
C) Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der „RV" nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der „RS" im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, zum Zwecke des Nachweises in Schriftform, den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom „RV" ausdrücklich verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des „RS" gerechtfertigt wird. Er schuldet dem „RV" den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. Entstehen durch eine unberechtigte Kündigung des „RS" Mehrkosten für den „RV", kann dieser die Übernahme der tatsächlichen Mehrkosten durch „RS" verlangen.
D) Schadenersatz: Sofern der „RV" einen Mangel zu vertreten hat, der neben dem Minderwert einen weiteren Schaden verursacht hat, kann der „RS" Schadenersatz verlangen.
12. Mitwirkungspflicht. Der „RS" ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der „RS" ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, hilfsweise dem örtlichen Leistungsträger, zur Kenntnis zu geben. Aus Beweisgründen empfiehlt sich dabei die Schriftform.
13. Ausschluß von Ansprüchen aus Verträgen Will der „RS" auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber dem „RV" schriftlich anzumelden. Es gilt der Zugang innerhalb dieser Frist beim „RV". Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere Vertretungen sind nicht berechtigt, Anspruchsanmeldungen entgegenzunehmen bzw. Zusagen zur Regulierung zu machen. Die vorstehenden Ansprüche können vom „RS" ausschließlich im eigenen Namen geltend angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen weiterer Personen ist unwirksam, ohne daß es einer sofortigen Zurückweisung des „RV" bedarf. Eine Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.
14. Tauchkurse und Tauchprogramme Der „RS" erklärt durch seine Anmeldung, daß ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Beteiligung an Tauchkursen und Tauchprogrammen bestehen. Unabhängig davon hat er ein gültiges tauchärztliches Attest mitzuführen, das bei Beendigung der Reise nicht älter als 1 Jahr sein darf. Dieses Attest ist auf Verlangen vorzulegen und wesentlicher Bestandteil der Teilnahmevoraussetzungen an Tauchaktivitäten. Weitere Voraussetzung ist die Vorlage eines allgemein anerkannten, gültigen Tauchbrevets und eines Log-Buches. Während der Tauchkurse und Tauchprogramme ist den Tauchlehrern und den Betreuern unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen oder fehlende ärztliche Atteste haben aus Sicherheitsgründen den sofortigen Ausschluß ohne Anspruch auf Leistungsrückerstattung zur Folge. Dies gilt insbesondere auch bei Überschreitung von vorgegebenen Tauchtiefenbegrenzungen. Die maximal zugelassene Tauchtiefe für geübte Taucher mit nachgewiesenen, abgeschlossenen Fortbildungen (z.B. PADI AOWD / CMAS**) liegt generell bei 40 Metern. Geringere Tiefengrenzen gelten für weniger erfahrene Taucher, die ggf. vom Basis- bzw. Veranstaltungsleiter festgelegt werden. Der „RS" muß, je nach Programmpunkt oder Kurs, über eine erforderlich / vorgeschriebene Taucherfahrung verfügen, ggf. von sich aus auf fehlende Voraussetzung oder Unsicherheiten hinweisen, um dem Leistungsträger, soweit organisatorisch und technisch möglich, eine rechtzeitige Abstimmung auf den jeweiligen Kenntnisstand zu ermöglichen. Dies gilt auch, wenn einzelne Tauchgänge erst vor Ort vom Leistungsträger mit solchen Einschränkungen geplant und angeboten werden. Der „RS" verwirkt sein Recht auf Leistungserstattung, wenn er aufgrund seines Fehlverhaltens Nachteile erleidet. Tauchbrevet und Log-Buch entfallen naturgemäß bei Beginner-Tauchkursen.
15. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der „RV" informiert den Staatsangehörigen des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, soweit sie ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätten bekannt sein müssen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sofern es dem „RV" möglich ist, wird er den „RS" über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung/Reisebeschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Der „RS" ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der gesamten Reise einschließlich der Begleitaktivitäten wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom „RS" nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Verschulden des „RS" nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß der „RS" deshalb an der Reise verhindert ist, kann der „RV" den „RS" mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen vollumfänglich zu seinen Lasten, ausgenommen,, wenn sie durch schuldhafte oder vorsätzliche Falsch- oder Nichtinformationen des „RV" bedingt sind. Der „RV" haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den richtigen Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der „RS" den „RV" mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, der „EV" hat die Verzögerung zu vertreten.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen / Vertragsanfechtung Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Vielmehr werden die unwirksamen Regeln durch gültige ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erfüllen. Über den Katalog- oder Prospektinhalt hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle oder des Reisebüros an die „RS" sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung oder von Leistungsträgern während der Reise.
17. Gerichtsstand Der „RS" kann den „RV" nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des „RV" ist der Wohnsitz des „RS" maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewerblicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des „RV" maßgebend. |
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